top of page

1) Die Zufriedenheitsgarantie hat eine Gültigkeit bis zur Freigabe der Drucksachen bzw. bei Websites 2 Monate nach Freigabe/Rechnungsstellung und muss im angemessenen Rahmen liegen.

2) Die Preise unterliegen den externen Preisbestimmung der jeweiligen Anbieter und werden nach dem bei Auftrag aktuellen Tarif abgerechnet.

Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen für Grafik-Design-Leistungen

 

1. Allgemeines

 

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafik-Design-Leistungen zwischen Anika Arnold (nachfolgend Designer genannt) und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Aufraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet  und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. 

Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn der Designer in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen der Designer ausdrücklich schriftlich zustimmt. 

Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Designer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

 

 

2. Vertragsbeginn

 

Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Designer tritt durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung und deren schriftliche Bestätigung durch den Designer in Kraft.

 

 

3. Vertragsgegenstand

 

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung in Verbindung mit diesen Geschäfts- und Vertragsbedingungen.

 

 

4. Geheimhaltung

 

Der Designer verpflichtet sich, die durch Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werdenden Tatsachen und sonstige Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.

 

 

5. Urheberrecht

 

Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. 

 

Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Designer insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu. 

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Designer bleiben alle Rechte an der Entwicklung im Eigentum des Designers, insbesondere Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Gebrauchsmusterrechte, Patente sowie das Eigentum am hergestellten Produkt / Entwicklung. 

Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart. 

Das Design oder Elemente hieraus dürfen auf andere Gegenstände als die vertraglich vereinbarten nur mit Einverständnis des Designers übertragen werden.

 

 

6. Nutzungsrechte

 

(1)
Der Designer räumt dem Auftraggeber unwiderruflich sämtliche zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkten Rechte an sämtlichen im Rahmen dieses Werkvertrags erstellten urheberrechtlich geschützten Leistungen ein und überträgt ihm sämtliche hieran bestehenden übertragbaren Rechte einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen.

 

(2) Die Einräumung bzw. Übertragung gem. Abs. 1 erfolgt aufschiebend bedingt bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.

 

(3)
Der Auftraggeber ist berechtigt, das Logo auf sämtliche bekannte und unbekannte Nutzungsarten, insbesondere in Printform (z.B. in Geschäftskorrespondenz, Werbeflyern, Anzeigen, etc.) und insbesondere digital (z.B. im Internet, auf der Homepage, in Form von Bannerwerbung, etc.), körperlich (z.B. auf Getränkeverpackungen oder Merchandisingprodukten) zu nutzen. Die Nutzung kann zeitlich unbeschränkt in jedweder Form auch wiederholt erfolgen. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere jedwede Vervielfältigung, Verbreitung, Verwertung, öffentliche Zugänglichmachung und Sendung.

 

(4)
Der Auftraggeber ist berechtigt, das Produkt, Objekt, Logo etc. selbst oder durch Einschaltung Dritter zu bearbeiten, umzugestalten oder ein »Re-Make« durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Unzulässig sind insbesondere entstellende oder auf sonstige Weise die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Schöpfers gefährdende Beeinträchtigungen des Logos.

 

(5)
Die Einräumung und Übertragung sämtlicher Rechte erfolgt ausschließlich (exklusiv) zu Gunsten des Auftraggebers. Der Designer verpflichtet sich, jegliche Vorarbeiten und Entwürfe nicht in identischer oder ähnlicher Form selbst für eigene Zwecke zu nutzen oder Dritten zu überlassen.

 

 

(6)
Der Auftraggeber kann die Nutzungsrechte an dem Logo ohne vorherige Zustimmung des Designers an Dritte übertragen. Derartige
Unterlizenzen bleiben auch nach einem Wegfall der Hauptlizenz bestehen.

 

(7)
Der Auftraggeber ist berechtigt, an dem Logo in eigenem Namen Schutzrechte anzumelden, insbesondere Designschutz und Markenschutz. Der Designer wird sämtliche dafür erforderlichen Informationen schriftlich übermitteln und ggf. erforderliche Erklärungen gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt auf erstes Anfordern zur Verfügung stellen.

 

 

7. Vergütung

 

Die Höhe des Vergütungsanspruchs geht aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung hervor. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Skonto und sonstige Nachlässe. 

Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist der Designer berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

 

 

8. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

 

Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. 

 

Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist nach Rechnungsstellung durch den Designer ohne Abzug innerhalb 14 Tagen zahlbar. 

Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. 

Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. 

Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen über dem jeweiligen Refrenzzinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen. 

8 a) Bei Verbrauchergeschäften (Privatpersonen): Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz (ab 1. Juli 2021: 4,12 % p.a.)

8 b) Handelsgeschäft: Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz (ab 1. Juli 2021: 8,12 % p.a.)

8 c) Für Schuldverhältnisse, bei denen der Schuldner Unternehmer ist und die ab dem 29.07.2014 entstanden sind, hat der Gläubiger gemäß BGB § 288 (5) Anspruch auf eine zusätzliche Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro.

 

 

9. Vergütungsänderung

 

Ergibt sich während der Auftragsdurchführung das Erfordernis einer umfangreicheren zeitlichen Bearbeitung als angeboten, ist der Designer berechtigt, die nachweisbaren Mehrkosten ohne besondere Vereinbarung bis zu einem Betrag von 15% des vereinbarten Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. 

Wird das vereinbarte Auftragsvolumen voraussichtlich um mehr als 15% überschritten, so ist der Designer verpflichtet, den Auftraggeber in Kenntnis zu setzen und berechtigt, ihm ein neues Angebot zu unterbreiten, sofern es sich nicht um eine Auftragserweiterung infolge zusätzlicher Wünsche des Auftraggebers handelt. Nimmt der Auftraggeber das neue Angebot nicht an, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle steht dem Designer die Vergütung für die im Rahmen des Angebots bisher geleisteten Arbeiten, einschließlich des gesamten Honorars zu.

 

 

10. Lieferzeiten

 

Ist eine Überschreitung des Liefertermins aus entwicklungs- und/oder herstellungstechnischen Gründen erforderlich, ist der Designer berechtigt, den Lieferzeitpunkt um 6 Wochen zu überschreiten. Nach Ablauf der 6 Wochen Frist kann der Designer vom Auftraggeber in Verzug gesetzt werden. 

Die Haftung für Verzugsschäden wird - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Bei der fahrlässigen Verletzung von Hauptpflichten ist ein Verzugsschaden auf typische und voraussehbare Schäden begrenzt. 

Der Anspruch auf Lieferung ist in den Fällen des Rücktritts oder Schadensersatzes ausgeschlossen. Einen Verzögerungsschaden kann der Auftraggeber nur verlangen, wenn der Designer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Soweit beim Verzögerungsschaden der Ausschluss der leichten Fahrlässigkeit bei Verletzung von Hauptpflichten in diesen AGB unwirksam ist, beschränkt sich die Haftung des Designers auf typische und voraussehbare Verzögerungsschäden.

 

11. Eigentumsvorbehalt / Versand

 

An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. 

Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an den Designer zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. 

Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

 

 

12. Digitale Daten

 

Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 

Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.

 

 

13. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

 

Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Designer Korrekturmuster vorzulegen. 

Die Produktionsüberwachung durch den Designer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Designer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 

Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Der Designer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

 

 

15. Gewährleistung

 

Der Designer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. 

Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

 

 

16. Haftung

 

Der Designer haftet - sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft - gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. 

Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Fremdfirmen oder andere Dritte erteilt werden, übernimmt der Designer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit den Designer kein Auswahlverschulden trifft. Der Designer tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. 

Sofern der Designer selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Designers zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen. 

Der Auftraggeber stellt den Designer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Designer stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. 

Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. 

Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung des Designers. 

Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit und Einmaligkeit des Produktes haftet der Designer nicht.

 

 

16 a)
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherungsunternehmen:
ERGO Versicherung AG
Ergo-Platz 1
40477 Düsseldorf

16 b)
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

16 c)
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse lautet: grafikdesign.anikaarnold@gmail.com

16 d)
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

 

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnen Arbeiten. 

Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. 

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

18. Schlussbestimmungen

 

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz des Designers. 

Gerichtsstand ist der Sitz des Designers, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Der Designer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. 

Stand 01. Januar 2022

bottom of page